Strategische Metalle: Steuervorteile durch Zollfreilager

Erste Schritte

Bei der Lagerung von Sachwerten in einem Zollfreilager kann man von Steuervorteilen profitieren

Quelle: iStock/makasana

Die Entscheidung für den Erwerb von Industrierohstoffen als Sachwerte ist getroffen, doch wohin mit den Strategischen Metallen? Und wie kann man bei der Lagerung sogar noch von Steuervorteilen profitieren? Hier kommen Zollfreilager ins Spiel.

Steuerlicher Sonderstatus für Zollfreilager

Zollfreie Räume gibt es im Handel schon seit vielen Jahren. Vielfach kennt man dieses Handelsinstrument von See- oder Flughäfen, in denen die Waren aus einem Drittland kommend bis zum Weitertransport an ihrem Bestimmungsort zwischengelagert werden. Zollfreilager stellen damit Transitlager dar, die jedoch der Überprüfung durch die Zollbehörden unterliegen. Solange die Ware an einem solchen Ort aufbewahrt wird, ist sie offiziell, also zolltechnisch, nicht in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Damit werden keine Einfuhrgebühren oder Steuern fällig.

Kostenvorteil durch Wegfall der Mehrwertsteuer

Diese Steuerbefreiung überträgt sich auf alle Folgegeschäfte mit den Waren, solange sie innerhalb des Zollfreilagers abgewickelt werden. Davon können Privatinvestoren profitieren. Kauft ein Privatinvestor Strategische Metalle aus dem Zwischenlager und lässt sie dort weiterhin verwahren, entfällt die Mehrwertsteuer. Diese beträgt in Deutschland aktuell 19 Prozent, in Österreich liegt sie bei 20 Prozent. Wer diesen Steuersatz nicht abführen muss, hat damit 19 bzw. 20 Prozent mehr, um sie in Sachwerte zu investieren.

Ein kleines Rechenbeispiel zeigt die Kostenersparnis. Wer 50.000 Euro in Seltene Erden investieren will, der müsste dafür in Deutschland eine Mehrwertsteuer von 9.500 Euro abführen. Damit blieben nur 41.500 Euro für die eigentliche Anlage. Bei einem Erwerb der Rohstoffe innerhalb eines Zollfreilagers können die 50.000 Euro dank Steuervorteil ohne Abzüge in Sachwerte fließen.

Dennoch gilt: Steuerliche Vorteile sind von Land zu Land unterschiedlich und sollten vorab immer genauestens geprüft werden.

Achtung bei Warenentnahme aus dem Lager

Möchte ein Privatanleger seine Sachwerte physisch zu sich holen und sich als Fracht anliefern lassen, muss dies zwingend dem Zoll gemeldet werden. Dabei werden Zollgebühren, Fracht und auch die Einfuhrumsatzsteuer fällig. Diese sind vom Eigentümer der Ware zu tragen. Im Vergleich dazu sind die Kosten für die Einlagerung in einem Zolllager sehr niedrig. Da es sich bei Strategischen Metallen oft um Gefahrengut handelt, ist zudem eine Verwahrung im privaten Haushalt nicht sinnvoll und bei einer Bank meist ausgeschlossen.

Erschwerend kommt hinzu, dass sich nach Auslieferung ein späterer Weiterverkauf der Rohstoffe an die verarbeitende Industrie äußerst schwierig gestalten könnte. Ein Grund dafür ist, dass die Industrie gewöhnlich große Mengen von nur einer Charge und nur einem Verkäufer abnimmt statt Kleinstmengen aus mehreren verschiedenen Quellen zu beziehen. Daher muss der private Verkäufer mit hohen Abschlägen rechnen.

Bei der Lagerung von Sachwerten in einem Zollfreilager kann man von Steuervorteilen profitieren

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Ausschnitt des Zollfreilagers der METLOCK GmbH

Quelle: TRADIUM GmbH

Langfristige Anlage reduziert Kapitalertragssteuer

Unabhängig von Lagerort profitieren Anleger in Deutschland nach einem Jahr Haltefrist von einem weiteren Steuervorteil. Wer seine Sachwerte erst nach frühestens 12 Monaten verkauft, muss keine Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 Prozent auf mögliche Gewinne zahlen. Wer hingegen von Rohstoff-Investments in Form von Aktien, Exchange Traded Funds (ETFs) oder Exchange Traded Commodities (ETCs) profitiert, unterliegt der Steuerpflicht.

Zollfreilager in Frankfurt/M. für Strategische Metalle

In Frankfurt am Main wird eines der größten Zollfreilager für Strategische Rohstoffe von der METLOCK GmbH betrieben, einem Schwesterunternehmen der TRADIUM GmbH. Auf über 2.300 Quadratmetern lagern hier Rohstoffe wie Technologiemetalle, Seltene Erden und Edelmetalle von Industriekunden und privaten Investoren. Neben dem Zollfrei-Status bietet das Lager eine hochsichere Verwahrung auf Bankenniveau.

Ausschnitt des Zollfreilagers der METLOCK GmbH

Quelle: TRADIUM GmbH